AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von Robert Hoppaus

Stand 1.9.2011

PRIVATKUNDEN

  1. Einzelstundenhonorare sind in bar am Ende der Sitzung zu bezahlen.
  2. Die Investition für 5er oder 10er Blöcke ist auch im Vorhinein bar zu bezahlen, kann aber auch im Vorhinein überwiesen werden.
  3. Bei Gruppentrainings und Seminaren ist der Seminarbetrag spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn zu bezahlen. Die Anmeldung ist mit der Einzahlung gültig und sichert einen Platz.
  4. Ich behalte mir das Recht vor, mein Seminar ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Fall wird die Seminargebühr rücküberwiesen.
  5. Der Investitionsbetrag für ein Seminar ist auf andere Personen übertragbar. Im Krankheitsfall oder auch aus anderen Gründen kann ein Seminarteilnehmer eine Ersatzperson nennen, die stattderer das Seminar besucht. Bei Absage durch einen Seminarteilnehmer wie zum Beispiel im Krankheitsfall wird der Betrag einbehalten und kann einmal für einen Folgetermin verwendet werden. Sollte kein ähnliches Seminar folgen, besteht auch die Möglichkeit ein anderes Seminar von mir zu besuchen. 
  6. Frühbüchermodalitäten: Der Frühbuchertarif beinhält einen ermäßigten Seminarbeitrag, der zur jeweiligen Frist durch Einzahlung fällig ist. Die Einzahlung bis spätestens zum Frühbuchertermin ermöglicht die Nutzung des ermäßigten Frühbuchertarifs. Bei späterer Einzahlung ist der Normaltarif fällig.
  7. Anmeldeschluss: Normalerweise ist 3 Wochen vor Seminarbeginn auch Anmeldeschluss. In Ausnahmefällen, wenn eine Woche vor Seminarbeginn erst Anmeldschluss ist, wird der Seminarbeitrag ebenso bis spätestens eine Woche vor Seminarbeginn durch Einzahlung fällig.

FIRMENKUNDEN
  1. Das erste Kontaktgespräch ist für den Auftraggeber kostenfrei.
  2. Für Seminare und Trainings wird ein Pauschalhonorar vereinbart. Die Honorarsätze variieren je nach Teilnehmeranzahl, Termin und Trainings-/Beratungsthema.
  3. Vom Trainer erbrachte Leistungen sind binnen 14 Tagen ab dem Leistungstermin vom Auftraggeber zu bezahlen.
  4. Wenn nicht anders vereinbart inkludiert ein Trainingstag 7 Unterrichtseinheiten (UE) à 50 Minuten. Pro Tag können maximal 8 UE abgehalten werden. Für Einzelbehandlungen, Vorträge und Beratungen gelten die entsprechenden Stundensätze.
  5. Wenn nicht anders vereinbart sind Fahrtkosten und eventuelle Kosten für Unterbringung und Verpflegung bei Seminaren außerhalb Wiens im Seminarhonorar inkludiert.
  6. Die vereinbarten Honorare sowie entstandenen Kosten sind jeweils ohne Abzug zu zahlen.
  7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
  8. Die Vervielfältigung der Seminarunterlagen wird vom Auftraggeber übernommen.
  9. Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den Trainer.
  10. Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
  11. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
  12. Kann ein fest vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so fallen keinerlei Stornokosten für den Auftraggeber an.
  13. Kann ein vom Auftraggeber abgesagter Termin nicht anderweitig nach besetzt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber – bei Absage innerhalb von 90 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 50 % – bei Absage innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 75 % – bei Absage innerhalb von 10 Kalendertagen vor dem vereinbarten Leistungstermin 100% der Betragssumme anzuzahlen.
  14. Wird ein vom Auftraggeber abgesagter Termin zu einem anderen termin nachgeholt und neuerdings vom Auftraggeber abgesagt, entfällt der Leistungsanspruch für den Auftraggeber. der ausständige Betrag für den geplanten Termin ist zur Gänze vom Auftraggeber zu bezahlen